Unser Verein

 

Der Tierschutzgedanke

 

Die Forderung, kein Tier zu quälen und die Tiere zu schützen und zu hegen beruht auf der Achtung alles Lebendigen. Der Tierschutzgedanke ist nicht nur Sache des Herzens und der Bildung, er ist auch gesetzlich angeordnet. Die Tierschutzvereine (1. Gründung 1824 in England) stellten sich das Ziel, den Tierschutzgedanken zu verbreiten und tatkräftig zu unterstützen. Jeder kann Tiere lieben, schätzen und schützen. Wir haben die Verantwortung in unserer Gesellschaft, dieses zu tun. Bedenke, Tiere sind nicht generell böse, nur wir Menschen können sie so weit bringen.

Auch in unserem Kreis Hersfeld-Rotenburg wurde der Tierschutzgedanke nach 1945 in die Tat umgesetzt

 

Die Pflege und Förderung des Tierschutzes erfolgt nach den jeweiligen geltenden gesetzlichen Vorschriften, die dem Schutz des Lebens und dem Wohlbefinden der Tiere dienen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Behörden sowie mit Institutionen und Verbänden fachverwandter Zielsetzung

 

Wir sind dankbar für jedes persönliche und uneigennützige Engagement. Im Tierheim helfen uns freiwillige, ehrenamtliche Mitglieder bei der Betreuung und Versorgung der untergebrachten Tiere. Dies sind z. B.:

 

  • Ausgesetzte und/oder misshandelte Tiere oder Tiere aus schlechter Haltung;
  • entlaufene Tiere (hier versuchen wir, den Besitzer ausfindig zu machen und Tier und Halter wieder zusammen zu bringen);
  • Fundtiere der umliegenden Gemeinden;
  • Tiere die durch falsche Haltung und/oder Erziehung verhaltensgestört sind und der Besitzer überfordert ist;
  • Tiere, deren Besitzer verstorben sind und die Erben sich nicht um diese kümmern können oder wollen;
  • Tiere, deren Besitzer in ein Krankenhaus oder Altersheim müssen;
  • Tiere, die wegen Krankheit abgegeben werden (z.B. Allergie etc.);
  • Tiere, die man nach der Geburt eines Kindes nicht mehr haben möchte;
  • Tiere aus zerbrochenen Ehen, für die sich keiner der beiden ehemaligen Besitzer nun verantwortlich fühlt;
  • Tiere, die mal als lebende Weihnachtsgeschenke „unter dem Christ-baum lagen“ und die nun - spätestens zur Urlaubszeit – lästig sind;
  • Tiere eines Wurfes, die vom Züchter nicht vermittelt werden konnten;
  • Tiere, die sich als unerwünschter Nachwuchs eingestellt haben,
  • Tiere, die nach einem Umzug wegen Halteverbot in der neuen Wohnung nicht mehr bleiben können;
  • und……und……

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